Zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe und Patienten kommt es häufig zu Kontakten, aber die Regeln, nach denen diese Kontakte ablaufen, sind oft nicht bekannt.
In der Behördenbroschüre "Das Wichtigste über Patientenrechte" finden Sie Informationen über Ihre Rechte, damit Sie Ihre Verantwortung voll und ganz wahrnehmen und Ihre Rechte geltend machen können: Recht auf Information, freie und informierte Zustimmung, Patientenverfügung, freie Wahl, Zwangsmaßnahmen, Berufsgeheimnis, Verwendung persönlicher Daten, Zugang zum Dossier, Begleitung, usw.
Der Patient hat auch Pflichten, insbesondere die Pflicht, Teil des Pflegeprozesses und der strengen Überwachung von Rehabilitationsprogrammen zu sein. In diesem Sinne kann ein so genannter Therapievertrag eingeführt werden, um das Vorgehen zu formalisieren.
Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung hat der Patient die Möglichkeit, jederzeit mit seinen Bezugspersonen zu kommunizieren, aber auch seine Anmerkungen und Beschwerden schriftlich zu formulieren, und zwar über interne oder externe Umfragen zur Zufriedenheit und über das Beschwerdemanagementverfahren mittels Formularen, die an verschiedenen Stellen erhältlich sind, insbesondere an der Hauptrezeption.
Droits des patients - République et Canton du Jura